Leitfaden für KlassenelternvertreterInnen:


Die Eltern haben - unbeschadet des Vertretungsrechtes der Erziehungsberechtigten  sowie der Tätigkeit eines Elternvereines - das Recht auf Vertretung ihrer Interessen gegenüber den Lehrern, dem Schulleiter und den Schulbehörden durch die Klassenelternvertreter (§ 61 SchUG).

Die Elternvertreter werden im Klassenforum mittels Wahl der sich zur Verfügung stellenden Kandidaten/Kandidatinnen auf demokratischem Wege für die Dauer eines Schuljahres ermittelt.

Für die Klassenelternvertreter mit der ihnen zugedachten Funktion als Bindeglied zwischen den Eltern der Schüler der betreffenden Klasse und dem Klassenvorstand ergeben sich unter anderem folgende Aufgaben:

  • Ansprechpartner für die Eltern der Schüler einer Klasse, in allen Angelegenheiten und Problemen einer Klasse, die über bilaterale Angelegenheiten von Schülern hinausgehen.

  • Sprachrohr der Eltern eines Klassenverbandes gegenüber der Schule im Sinne von Anregung, Vermittlung und Hilfe.

  • Kontakt mit anderen Klassenelternvertretern der betreffenden Schule (Schulforum).

  • Kommunikation mit Klassenvorstand, Klassenlehrern und den Organen des Elternvereins. Der Klassenelternvertreter übernimmt eine verantwortungsvolle Aufgabe in der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrer.

  • Unterstützung von Maßnahmen der Schule, die der Förderung der Schulgemeinschaft dienen.

Die Kommunikation (Information) zwischen Elternverein,  Elternvertreter und Schule sollte gut funktionieren. Ein gutes und entspanntes Gesprächsklima kann nur durch gegenseitige Achtung, das ruhige Anhören und sachliches Diskutieren entstehen.


Mitglieder des Schulforums - SJ 2024-25

Inhalt: Direktion